
Informationen zum Coronavirus
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Die BG Kliniken sind eine gemeinnützige Unternehmensgruppe mit Holdingstrukturen und verschiedenen Gremien.
Als oberstes Entscheidungsgremium der Muttergesellschaft trifft die Gesellschafterversammlung alle Grundsatzentscheidungen der BG Kliniken und beruft die Geschäftsführung. In der Gesellschafterversammlung ist jeder Gesellschafter paritätisch durch Vertreter der Arbeitgeber- und Versichertenseite aus seinem Vorstand und einem Mitglied seiner Geschäftsführung vertreten. Die Gesellschafterversammlung wählt aus ihrer Mitte je einen Vorsitzenden aus der Gruppe der Arbeitgeber und der Versicherten. Zwischen diesen wechselt der Vorsitz jährlich. Dem Kreis der Gesellschafter der BG Kliniken gehören ausschließlich Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Deutschlands an.
Der Hauptausschuss der Muttergesellschaft überwacht und berät die Konzerngeschäftsführung. Er wirkt maßgeblich an der strategischen Planung der BG Kliniken mit, entscheidet über zustimmungspflichtige Geschäfte und unterbreitet der Gesellschafterversammlung Beschlussvorschläge.
Die Mitglieder des Hauptausschusses setzen sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Versichertenvertretern der Gesellschafter zusammen. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte aus beiden Gruppen je einen Vorsitzenden. Zwischen diesen wechselt der Hauptausschussvorsitz jährlich.
Die sechs Fachausschüsse für die Ressorts Kunden und Markt, Akut- und Rehamedizin, Berufskrankheiten, Personal, Infrastruktur sowie Finanzen und Controlling unterstützen den Hauptausschuss in allen Fragen, die mehrere Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Arbeitgebervertreter
Versichertenvertreter
Geschäftsführer
Weitere beratende Teilnehmer
Kunden und Markt
Medizin Akut / Reha
Medizin Berufskrankheiten
Personal
Infrastruktur
Finanzen und Controlling